Einzeltherapie
In der therapeutischen Arbeit richten wir den Blick gemeinsam auf wiederkehrende Muster im Erleben und Verhalten und versuchen, diese vor dem Hintergrund Ihrer Lebensgeschichte besser zu verstehen. Dabei beziehen wir insbesondere frühere Bindungs- und Beziehungserfahrungen ein, die unser heutiges Erleben oft auf unbewusste Weise prägen.
Indem bislang wenig bewusste Gefühle, Wünsche und Bedürfnisse sowie unterschiedliche innere Anteile mehr Raum und Verständnis erhalten, können neue Perspektiven entstehen. So wird es möglich, sich selbst und die eigenen Beziehungsmuster besser zu verstehen und das eigene Leben zunehmend bewusster und selbstbestimmter zu gestalten.
Psychotherapeutisches Erstgespräch
Bitte wenden Sie sich für Terminanfragen an:
kontakt@psychotherapie-weinmann.de und beschreiben mir kurz Ihr Anliegen,
Ihre Versicherungsart und Ihre Telefonnummer.
Sollte ich freie Kapazitäten haben, melde ich mich im Anschluss telefonisch bei Ihnen, um ein
Erstgespräch zu vereinbaren.
Das Erstgespräch dauert 50 Minuten und bietet Raum, Ihre aktuelle Lebenssituation, Ihre Anliegen und Ihr persönliches
Erleben darzulegen. Zugleich dient das Gespräch dazu, dass wir uns gegenseitig kennenlernen und herausfinden, ob eine therapeutische Zusammenarbeit für Sie vorstellbar ist. Eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung bildet eine wichtige Grundlage für den gemeinsamen therapeutischen Prozess.
Unabhängig von Ihrer Versicherungsart müssen Sie die Kosten für das Erstgespräch selbst tragen bzw. in Vorkasse gehen.
Die Kosten richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP):
Paartherapie
Eine Paartherapie bietet Raum, festgefahrene Muster gemeinsam mit professioneller Unterstützung zu bearbeiten.
Dabei schauen wir uns an welche Dynamiken in der Beziehung entstanden sind, woher diese kommen und wie sie Schritt für Schritt wieder aufgelockert werden können.
Die paartherapeutischen Sitzungen dauern in der Regel 90 Minuten.
Bei einem Erstgespräch lernen wir uns kennen und Sie haben als Paar ausreichend Zeit, um zu beschreiben, wo genau Ihre Schwierigkeiten liegen. Dann wird das weitere Vorgehen festgelegt.
In der Regel sind die weiteren Sitzungen alle 2-6 Wochen, in einigen Fällen auch häufiger.
Die Kosten für die Paartherapie müssen leider privat finanziert werden, da sie von den Kassen nicht erstattet werden.
Paartherapiesitzung à 90 Minuten: 210 €
Therapeutische Angebote
Selbstzahler:in
Sie haben die Möglichkeit, die Kosten für Ihre Behandlung selbst zu tragen.
In diesem Fall erfolgt keine
Meldung einer Diagnose an Ihre Krankenkasse, da eine offizielle Kostenübernahme entfällt.
Als Selbstzahler*in schließen Sie
einen Behandlungsvertrag direkt mit mir ab. Dadurch ist der
Ablauf unkompliziert, und
zusätzliche Anträge oder
Genehmigungsverfahren entfallen.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der gültigen
Gebührenordnung
für Psychotherapeut*innen
(GOP, Stand Juli 2024):
Erstgespräch: 134,06 €
Kurzzeittherapie Einzelsitzung 24 Sitzungen: 167,58 €
Einzelsitzung Langzeittherapie 24 Sitzungen: 126,02 €
Diese Ausgaben können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Private Krankenversicherung
Wenn Sie über eine private
Krankenversicherung verfügen, ist es sinnvoll, sich vor der
Aufnahme einer Therapie direkt bei Ihrer Versicherung
zu erkundigen.
Klären Sie bitte im Vorfeld, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen in Ihrem Tarif enthalten sind und
welche Unterlagen für die
Beantragung notwendig sind.
In der Regel übernehmen
private Kassen die Kosten vollständig, sodass für Sie keine
regelmäßigen Eigenleistungen anfallen.
Es kann allerdings vorkommen, dass das erste Gespräch zunächst selbst gezahlt werden muss – abhängig von den individuellen Vertragsbedingungen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Sollten Sie nach intensiver Suche (circa 10-30 Kontaktversuche je nach Krankenkasse) keinen
Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin gefunden haben, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Behandlung bei einer Privatpraxis über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren abzurechnen.
Bitte erkundigen Sie sich vor
einer Kontaktaufnahme bei Ihrer Krankenkasse, ob eine Kostenübernahme im Rahmen des Erstattungsverfahrens möglich ist und welche Voraussetzungen dafür gelten.
Wenn eine grundsätzliche Genehmigung in Aussicht gestellt wird, können Sie sich gerne bei mir melden.
In einem kostenlosen telefonischen Vorgespräch kläre ich mit Ihnen die nächsten Schritte, bevor wir einen ersten persönlichen Termin vereinbaren.
Das Erstgespräch, das für einen Erstattungsantrag notwendig ist, wird in der Regel nicht übernommen und muss zunächst selbst gezahlt werden (Kosten).
Darüber hinaus kann ein
Eigenanteil entstehen, wenn das von der Krankenkasse erstattete Honorar unter meinem regulären Stundensatz liegt.
Dieser Eigenanteil beträgt üblicherweise maximal 33,52 € pro Sitzung – bei wöchentlicher
Frequenz also etwa 134 € monatlich.